Kosten einer WEG-Aufteilung

Die Kosten einer WEG-Aufteilung setzen sich aus vier Blöcken zusammen: meine Leistungen für Aufmaß, Aufteilungsplan und Antragsvorbereitung, die Gebühr der Bauaufsichtsbehörde, die Notarkosten für die Teilungserklärung und die Gebühren des Grundbuchamts. Nur der erste Block liegt bei mir — die anderen drei sind gesetzlich oder kommunal festgelegt und fallen unabhängig davon an, wer den Plan zeichnet.

Die vier Kostenblöcke

Kostenpositionen einer WEG-Aufteilung
Position Größenordnung Wer stellt in Rechnung
Zeichnerische Aufnahme, Aufteilungsplan, Vorbereitung Abgeschlossenheitsantrag niedriger bis mittlerer vierstelliger Bereich, Festpreis nach Erstgespräch Wert & Grund
Gebühr Abgeschlossenheitsbescheinigung kommunal unterschiedlich, meist je Sondereigentumseinheit Bauaufsichtsbehörde
Beurkundung der Teilungserklärung nach Immobilienwert gemäß GNotKG Notar
Anlegung der Wohnungsgrundbücher nach Immobilienwert gemäß GNotKG Grundbuchamt / Amtsgericht
Immobilienbewertung (optional vorgelagert) 300–600 € Wert & Grund

Die behördlichen Positionen schwanken kommunal erheblich, und Notar- sowie Grundbuchkosten richten sich nach dem Immobilienwert. Eine bundesweit gültige Gesamtsumme lässt sich deshalb seriös nicht nennen. Was ich Ihnen verbindlich nennen kann, ist mein eigener Festpreis nach dem Erstgespräch.

Was meine Leistungen kosten

Für die zeichnerische Aufnahme, den Aufteilungsplan und die Vorbereitung des Antrags auf Abgeschlossenheit bewegen sich die Kosten je nach Objektgröße und Zahl der Einheiten im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Den konkreten Festpreis nenne ich Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch, in dem ich Ihr Objekt einschätze. Hinzu kommen Notar- und Gerichtskosten, die nicht über mich abgerechnet werden.

Warum kein Preis auf der Seite steht: Zwischen einem Zweifamilienhaus mit vorhandenen Bestandsplänen und einem Zwölfparteienhaus ohne jede Unterlage liegt ein Vielfaches an Aufwand. Eine Zahl, die für beides gilt, wäre für den einen zu hoch und für den anderen unrealistisch. Sie bekommen stattdessen einen Festpreis vor Auftragserteilung — keine Abrechnung nach Stunden, keine Nachträge.

Was den Preis bei mir bestimmt:

  • Anzahl der geplanten Sondereigentumseinheiten
  • Anzahl der Geschosse und Komplexität des Gebäudes
  • Vorhandensein brauchbarer Bestandsunterlagen
  • Ob Nebengebäude, Stellplätze oder Freiflächen einzubeziehen sind

Was die Behörden und der Notar kosten

Bauaufsichtsbehörde. Die Gebühr für die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhebt die zuständige Behörde nach ihrer eigenen Gebührenordnung, in der Regel gestaffelt nach der Zahl der Sondereigentumseinheiten. Die Sätze unterscheiden sich zwischen Kommunen erheblich — deshalb steht hier keine Zahl. Ich frage sie für Ihr Objekt konkret ab.

Notar und Grundbuchamt. Beide rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Zwei Konsequenzen, die viele überraschen:

  1. Die Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie, nicht nach dem Aufwand.

    Eine einfache Teilungserklärung für ein teures Objekt kostet mehr als eine komplizierte für ein günstiges.

  2. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt.

    Jeder Notar in Deutschland rechnet gleich ab — Preisvergleiche sind hier sinnlos, Vergleiche der Beratungsqualität dagegen sehr sinnvoll.

Lohnt sich das?

Die ehrliche Antwort: oft, aber nicht immer. Die Rechnung geht auf, wenn der Mehrerlös aus dem Einzelverkauf die Verfahrenskosten deutlich übersteigt. Dafür braucht es in der Regel mindestens drei Einheiten, weil sich der Fixkostenblock sonst auf zu wenige Wohnungen verteilt.

Wenn Sie das für Ihr Objekt durchrechnen wollen, ist eine Immobilienbewertung die günstigste Grundlage — für 300 bis 600 Euro wissen Sie, mit welchen Werten Sie kalkulieren. Und wenn die Rechnung nicht aufgeht, sage ich Ihnen das, bevor Sie mich beauftragen. Die Fälle, in denen ich abrate, stehen unter Wann sich eine Aufteilung nicht lohnt.

Häufige Fragen

Was kostet eine WEG-Aufteilung insgesamt?

Eine belastbare Gesamtsumme lässt sich nicht pauschal nennen, weil Behördengebühren kommunal schwanken und Notar- sowie Grundbuchkosten sich nach dem Immobilienwert richten. Verbindlich nennen kann ich meinen eigenen Festpreis nach dem kostenlosen Erstgespräch.

Was kostet Ihre Leistung?

Für die zeichnerische Aufnahme, den Aufteilungsplan und die Vorbereitung des Antrags auf Abgeschlossenheit bewegen sich die Kosten je nach Objektgröße und Zahl der Einheiten im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Sie erhalten einen Festpreis, keine Abrechnung nach Stunden.

Wonach richten sich die Notarkosten?

Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Immobilie. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und damit bei jedem Notar gleich hoch, ein Preisvergleich lohnt hier also nicht.

Kann ich Kosten sparen, indem ich Schritte selbst übernehme?

Bei den behördlichen und notariellen Positionen nicht, sie sind gesetzlich geregelt. Bei der Vorbereitung schon: Wenn vollständige und aktuelle Bauzeichnungen vorliegen, entfällt ein Teil der Aufnahme vor Ort und der Aufwand sinkt.

Lohnt sich die Aufteilung wirtschaftlich?

Häufig ja, weil die Summe der Einzelverkaufspreise über dem Preis für das Gesamtobjekt liegt. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt von Objektgröße, Zustand und Lage ab. Eine vorgelagerte Immobilienbewertung für 300 bis 600 Euro schafft dafür die Entscheidungsgrundlage.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeine Erläuterungen zum Ablauf und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Gestaltung der Teilungserklärung ist ein Notar zuständig, für steuerliche Fragen Ihr Steuerberater. Ich begleite den bautechnischen und organisatorischen Teil des Verfahrens und sage Ihnen, wann Sie wen einschalten sollten.

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